Grund­stücks-
manage­ment.

Planung von den Profis.

Einsicht Grund­buch
und Hand­akten
.

Gemäß §12 der Grund­buch­ord­nung darf jede Person mit berech­tigtem Inter­esse Einsicht in die Grund­buch- und Hand­akten erhalten.

Einsicht Grundbuch und Handakten

Recherche und Analyse

Die Einsicht ist vor allem dann wichtig, wenn Sie wissen möchten, wie es sich mit den einge­tra­genen Rechten Ihres Unter­neh­mens verhält.

Aber auch um die entspre­chenden Stellen für die Geneh­mi­gung zu kontak­tieren, Wege­rechte und Bebau­ungs­ein­schrän­kungen schon im Vorfeld abzu­klären, ist es immer ratsam vorab die Akten einzusehen.

Daher ermit­teln wir in diesem Zug die Grund­dienst­bar­keiten sowie die beschränkt persön­li­chen Dienst­bar­keiten für Sie und analy­sieren und bewerten die Ergeb­nisse der Einsichtnahme.

Aufgrund unserer fach­spe­zi­fi­schen Verwal­tungs­aus­bil­dung und unserer Erfah­rungen sind wir in der Lage, gute und quali­fi­zierte Ergeb­nisse im gesamten Kataster- und Grund­buch­wesen schnell zu liefern.

  • Akten­ein­sicht in Grund­buch und Handakten

  • Analyse & Prüfung der einge­tra­genen Rechte

  • Frei­gabe des Bauvorhabens

Auf der sicheren Seite.

Einge­hende Recher­chen und Analysen der bestehenden Grund­buch­ein­tra­gungen verhin­dern unter Umständen spätere recht­liche Konse­quenzen und gibt Rechts­si­cher­heit beim aktu­ellen Bauvorhaben.

Daher zahlen sich gründ­liche Vorar­beiten aus! Diese Erfah­rung machen wir immer wieder und können nur jedem empfehlen, alle Punkte vorab mit dem Grund­stücks­ei­gen­tümer offen anzu­spre­chen. Dann klappt es umso besser bei der Realisierung.

Grund­stücks­ver­hand­lungen und Rechts­er­werb.

Für den Rechts­er­werb auf Grund­stü­cken über­nehmen wir im Vorfeld die vorbe­rei­tenden Unter­su­chungen wie Flächen­ver­schnei­dungen, Schat­ten­wurf, etc. Wir ermit­teln die Eigen­tümer, erstellen Eigen­tü­mer­re­gister und führen erfolgs­ori­en­tiert durch Verhandlungen.

Eigen­tümer- und Pächterverhandlungen

Selbst­ver­ständ­lich werden hier öffent­liche Belange berück­sich­tigt und die Inter­essen der Eigen­tümer und Nutzungs­be­rech­tigten (Pächter) gewahrt.

Wir suchen neue Stand­orte und führen Flächen­er­kun­dungen für Anlagen durch. Dabei ermit­teln wir die Werte von Flächen und Flächen­an­teilen und über­nehmen die Öffent­lich­keits­ar­beit, wie Mode­ra­tion und Zusam­men­ar­beit mit öffent­li­chen Medien im Bedarfsfall.

Durch diese vorbe­rei­tenden Maßnahmen und Absi­che­rung können später die Bauar­beiten unge­hin­dert und ohne Verzö­ge­rung durch offene Fragen beginnen.

Damit werden teure Strei­tig­keiten im Keim erstickt und vermieden.

  • Vorab­check, wer welche Rechte hat

  • Kontakt­auf­nahme und Verhandlungsführung

  • Umset­zung nach vertrag­li­cher Vereinbarung

Grundstücksverhandlungen und Rechtserwerb