Grund­stücks-
manage­ment.

Pla­nung von den Profis.

Ein­sicht Grundbuch
und Hand­ak­ten
.

Gemäß §12 der Grund­buch­ord­nung darf jede Per­son mit berech­tig­tem Inter­es­se Ein­sicht in die Grund­buch- und Hand­ak­ten erhalten.

Einsicht Grundbuch und Handakten

Recher­che und Analyse

Die Ein­sicht ist vor allem dann wich­tig, wenn Sie wis­sen möch­ten, wie es sich mit den ein­ge­tra­ge­nen Rech­ten Ihres Unter­neh­mens verhält.

Aber auch um die ent­spre­chen­den Stel­len für die Geneh­mi­gung zu kon­tak­tie­ren, Wege­rech­te und Bebau­ungs­ein­schrän­kun­gen schon im Vor­feld abzu­klä­ren, ist es immer rat­sam vor­ab die Akten einzusehen.

Daher ermit­teln wir in die­sem Zug die Grund­dienst­bar­kei­ten sowie die beschränkt per­sön­li­chen Dienst­bar­kei­ten für Sie und ana­ly­sie­ren und bewer­ten die Ergeb­nis­se der Einsichtnahme.

Auf­grund unse­rer fach­spe­zi­fi­schen Ver­wal­tungs­aus­bil­dung und unse­rer Erfah­run­gen sind wir in der Lage, gute und qua­li­fi­zier­te Ergeb­nis­se im gesam­ten Katas­ter- und Grund­buch­we­sen schnell zu liefern.

  • Akten­ein­sicht in Grund­buch und Handakten

  • Ana­ly­se & Prü­fung der ein­ge­tra­ge­nen Rechte

  • Frei­ga­be des Bauvorhabens

Auf der siche­ren Seite.

Ein­ge­hen­de Recher­chen und Ana­ly­sen der bestehen­den Grund­buch­ein­tra­gun­gen ver­hin­dern unter Umstän­den spä­te­re recht­li­che Kon­se­quen­zen und gibt Rechts­si­cher­heit beim aktu­el­len Bauvorhaben.

Daher zah­len sich gründ­li­che Vor­ar­bei­ten aus! Die­se Erfah­rung machen wir immer wie­der und kön­nen nur jedem emp­feh­len, alle Punk­te vor­ab mit dem Grund­stücks­ei­gen­tü­mer offen anzu­spre­chen. Dann klappt es umso bes­ser bei der Realisierung.

Grund­stücks­ver­hand­lun­gen und Rechts­er­werb.

Für den Rechts­er­werb auf Grund­stü­cken über­neh­men wir im Vor­feld die vor­be­rei­ten­den Unter­su­chun­gen wie Flä­chen­ver­schnei­dun­gen, Schat­ten­wurf, etc. Wir ermit­teln die Eigen­tü­mer, erstel­len Eigen­tü­mer­re­gis­ter und füh­ren erfolgs­ori­en­tiert durch Verhandlungen.

Eigen­tü­mer- und Pächterverhandlungen

Selbst­ver­ständ­lich wer­den hier öffent­li­che Belan­ge berück­sich­tigt und die Inter­es­sen der Eigen­tü­mer und Nut­zungs­be­rech­tig­ten (Päch­ter) gewahrt.

Wir suchen neue Stand­or­te und füh­ren Flä­chen­er­kun­dun­gen für Anla­gen durch. Dabei ermit­teln wir die Wer­te von Flä­chen und Flä­chen­an­tei­len und über­neh­men die Öffent­lich­keits­ar­beit, wie Mode­ra­ti­on und Zusam­men­ar­beit mit öffent­li­chen Medi­en im Bedarfsfall.

Durch die­se vor­be­rei­ten­den Maß­nah­men und Absi­che­rung kön­nen spä­ter die Bau­ar­bei­ten unge­hin­dert und ohne Ver­zö­ge­rung durch offe­ne Fra­gen beginnen.

Damit wer­den teu­re Strei­tig­kei­ten im Keim erstickt und vermieden.

  • Vor­ab­check, wer wel­che Rech­te hat

  • Kon­takt­auf­nah­me und Verhandlungsführung

  • Umset­zung nach ver­trag­li­cher Vereinbarung

Grundstücksverhandlungen und Rechtserwerb